Tarif 2022 - alle Neuerungen im Überblick
Mit 4.7.2022 gilt der neue Prämientarif 07/2022. Der Online-Tarifrechner (OTR) ist ebenfalls auf den neuen Tarif umgestellt. Die Highlights des neuen D.A.S. Tarifs:
D.A.S. Firmen-Rechtsschutz:
- „Streitwert PROTECT: Das Premium-Produkt bietet unser neues Alleinstellungsmerkmal im Rechtsschutz: die „anteilige Streitwertüberschreitung“ – in der Vermarktung unter „Streitwert PROTECT“. - Das bedeutet: keine Ablehnungen wegen Überschreitung der vereinbarten Streitwertgrenze im betrieblichen AVRS.
- Der „Cyber-Rechtsschutz“: besteht aus klassischen Rechtsschutz-, Präventions- und Unterstützungsleistungen.
- EU-Auslandsdeckung im AVRS haben wir in das Premiumpaket geschnürt, zusätzliche Klauseln sind daher nicht mehr erforderlich.
D.A.S. Privat-Rechtsschutz:
- „Leaders PROTECT“: Den Führungskräften unter unseren Privatkunden bieten wir durch den optionalen Führungskräfte-Rechtsschutz eine wertvolle Möglichkeit, ihren Berufsbereich bestmöglich abzusichern. Diese Produktlösung bringen wir unter „Leaders PROTECT“ auf den Markt.
Landwirtschafts-Rechtsschutz (LAV):
- Im LAV profitieren Landwirte vom neuen optionalen Seuchen-Rechtsschutz.
Auch heuer gilt eine Übergangsfrist für die Annahme von Anträgen auf Basis des bestehenden Tarifs bis zum Ende des Produktionsmonats August 2022. Im Online-Tarifrechner können bereits gespeicherte Offerte und Anträge auf Basis des Tarifs 2022 während dieses Zeitraumes weiterhin bearbeitet werden.
Wertanpassung
Die jährliche Wertanpassung für Firmen- und Privatkunden (sofern vereinbart) haben wir bereits per Juli gestartet. Die Prämien von Versicherungsverträgen im Bestand werden um 6,73 % angehoben. Die Indexanpassung bei Neukunden wird mit 5,00 % gedeckelt.
Auch die Versicherungssummen werden angehoben. Sie betragen nun 260.000 Euro im D.A.S. Firmen-Rechtsschutz, im Premium-Rechtsschutz 390.000 Euro.
Alle Firmen- und Privatkunden (sofern vereinbart) informieren wir persönlich über die Wertanpassung. Kunden, die mittels Lastschriftverfahren bezahlen, erhalten von uns eine gesetzlich vorgesehene SEPA-Prenotification. Zahlscheinzahler informieren wir über die Allonge des Zahlscheins.
Bei Fragen zum Tarif und OTR können Sie sich selbstverständlich gerne jederzeit an Ihren Maklerbetreuer wenden.
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